Es gibt viele Varianten der „normalen“ Brustform, die sich durch die Basisbreite, den Ansatz, die Projektion oder die Form der Brustwarze unterscheiden. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Fehlform, welche meist seit der Pubertät besteht, vorliegt.
Am häufigsten ist dabei die tubuläre Brust (auch Schlauchbrust oder Rüsselbrust genannt). Sie zeichnet sich durch das Fehlen oder die Unterentwicklung der unteren beiden Brustpole aus. Eine weitere, jedoch sehr seltene Fehlbildung der Brust ist die einseitige Unterentwicklung oder das Fehlen der gesamten Brust (Poland-Syndrom). Die operative Korrektur beschränkt sich in diesem Fall meistens nicht auf eine einfache Brustvergrößerung, um ein adäquates Ergebnis erzielen zu können.
Je nach Ausprägung kommen unterschiedliche Techniken in Frage. Hierbei reicht das Spektrum von einem Lipofilling bis zur Neuformung der Brustdrüse und der Verwendung eines Silikonimplantates.
Entscheidend ist es, in einem gemeinsamen Gespräch, Ihre genauen Wünsche zu definieren, um die für sie aus unserer Erfahrung optimale Operationstechnik wählen zu können. In Einzelfällen ist eine Kostenübernahme des Eingriffs durch die Krankenkassen möglich. Wir beraten Sie auch gerne hierzu und unterstützen Sie beim Antragsverfahren.
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